Verjährungsfrist-Rechner (regelmäßige Verjährung)
Berechne, wann ein Anspruch verjährt: Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre und beginnt zum Jahresende der Entstehung (§§ 195, 199 BGB).
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Ende der Verjährung = 31.12. (Jahr der Entstehung + Verjährungsfrist in Jahren)
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So funktioniert's
- Jahr der Anspruchsentstehung eingeben.
- Verjährungsfrist wählen (Regelfall: 3 Jahre).
- Vergleichsjahr angeben.
- Jahr des Verjährungseintritts und verbleibende Jahre ablesen.
Häufige Fragen
Wann beginnt die regelmäßige Verjährung?
Sie beginnt nicht sofort, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis hat oder grob fahrlässig nicht hat (§ 199 BGB).
Wie lange ist die regelmäßige Frist?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Für besondere Ansprüche gelten längere Fristen von fünf, zehn oder dreißig Jahren.
Was passiert bei Verjährung?
Der Anspruch erlischt nicht, aber der Schuldner kann die Leistung dauerhaft verweigern (Einrede der Verjährung). Eine verjährte Forderung lässt sich gerichtlich nicht mehr durchsetzen.
Kann die Verjährung gestoppt werden?
Ja. Verhandlungen, Klage oder ein Mahnbescheid hemmen die Verjährung; ein Anerkenntnis oder eine Zwangsvollstreckung lassen sie neu beginnen. Diese Effekte bildet der Rechner nicht ab.
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