Forderungen verjähren – wer zu lange wartet, kann sein Geld am Ende nicht mehr einklagen. Wann eine Forderung verjährt, hängt von Fristbeginn und Fristlänge ab. Diese Anleitung hilft dir, beides zu bestimmen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Schritt 1: Art der Forderung bestimmen
Zuerst klärst du, um welche Art von Anspruch es geht. Die meisten alltäglichen Forderungen wie aus Kaufverträgen oder Rechnungen unterliegen der regelmäßigen Verjährung. Für manche Ansprüche, etwa aus Grundstücksrechten, gelten abweichende Fristen.
Schritt 2: Verjährungsfrist ermitteln
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Andere Fristen können je nach Anspruchsart länger sein. Den passenden Wert kannst du mit dem Verjährungsfrist-Rechner eingrenzen.
Schritt 3: Fristbeginn festlegen
Bei der regelmäßigen Verjährung beginnt die Frist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von den Umständen Kenntnis erlangt hast. Eine im Mai entstandene Forderung beginnt also erst zum Jahresende zu verjähren.
Schritt 4: Frist berechnen
Zähle ab dem Fristbeginn die Jahre der Verjährungsfrist hinzu. So erhältst du den Tag, an dem die Forderung verjährt. Bei der dreijährigen Regelfrist endet eine 2026 entstandene Forderung typischerweise mit Ablauf des 31. Dezember 2029.
Schritt 5: Verjährung hemmen oder durchsetzen
Droht die Verjährung, kannst du sie hemmen – etwa durch einen Mahnbescheid oder eine Klage. Mit dem Mahnverfahren-Kosten-Rechner schätzt du die Kosten. Vergiss nicht, auch Verzugszinsen geltend zu machen.
Tipps
- Eine bloße außergerichtliche Mahnung hemmt die Verjährung in der Regel nicht.
- Verhandlungen mit dem Schuldner können die Verjährung vorübergehend hemmen.
- Dokumentiere, wann du von der Forderung und dem Schuldner Kenntnis erlangt hast.
Häufige Fragen
Wie lange ist die normale Verjährungsfrist? Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Entstehungsjahres.
Was bedeutet Hemmung der Verjährung? Während einer Hemmung läuft die Frist nicht weiter. Nach Ende der Hemmung läuft sie für die Restzeit weiter.
Kann ich eine verjährte Forderung noch einklagen? Klagen kannst du, aber der Schuldner kann die Verjährung als Einrede erheben und muss dann nicht zahlen.