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Urlaubsanspruch-Rechner (anteilig)

Berechne deinen anteiligen Urlaubsanspruch bei Teilzeit, anderer Arbeitstage-Woche oder unterjährigem Ein- bzw. Austritt – auf Basis deines Jahresurlaubs.

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Urlaubsanspruch (gerundet) Bruchteile ab 0,5 werden meist aufgerundet (§ 5 BUrlG-Logik). 24 Tage
Urlaubsanspruch (exakt) 24 Tage
Angepasst auf Arbeitstage Voller Jahresanspruch umgerechnet auf deine Wochen-Arbeitstage. 24 Tage
Anteil pro Monat 2 Tage

Formel: Anspruch = Jahresurlaub × (Arbeitstage/Woche ÷ Vollzeit-Tage) × (gearbeitete Monate ÷ 12)

Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.

Wer in Teilzeit arbeitet, weniger Tage pro Woche im Einsatz ist oder erst unterjährig einsteigt, hat einen anteiligen Urlaubsanspruch. Entscheidend ist nicht die Stundenzahl, sondern die Zahl der Arbeitstage pro Woche. Dieser Rechner rechnet deinen Vollzeit-Jahresurlaub fair auf deine Tage und Monate um.

So funktioniert's

  1. Trage den vollen Jahresurlaub ein, der bei Vollzeit (5-Tage-Woche) gilt.
  2. Gib an, an wie vielen Tagen pro Woche du tatsächlich arbeitest.
  3. Bei Ein- oder Austritt im Jahr die vollen Beschäftigungsmonate eingeben.
  4. Lies den anteiligen Anspruch ab – gerundet und exakt.

Häufige Fragen

Zählen die Arbeitstage oder die Stunden?

Für die Urlaubsumrechnung zählen die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stunden. Wer an 4 von 5 Tagen arbeitet, erhält 4/5 des Jahresurlaubs in Tagen.

Wie wird auf- oder abgerundet?

Üblich ist: Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet. Viele Arbeitgeber runden generell zugunsten der Beschäftigten – der Vertrag ist maßgeblich.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?

Das Bundesurlaubsgesetz nennt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Verträge gewähren mehr.

Was gilt bei unterjährigem Eintritt?

Für jeden vollen Beschäftigungsmonat entsteht ein Zwölftel des Jahresanspruchs. Nach 6 Monaten besteht zudem der volle gesetzliche Anspruch (Wartezeit).

Ändert sich der Anspruch bei Wechsel der Arbeitstage?

Ja. Wechselst du im Jahr die Zahl der Wochen-Arbeitstage, wird der Urlaub für die jeweiligen Zeiträume getrennt berechnet.

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