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Beruf & Gehalt · Anleitung

Urlaubsanspruch berechnen in 5 Schritten

Urlaubsanspruch richtig berechnen: gesetzlicher Mindesturlaub, Anteil bei Teilzeit, anteiliger Urlaub bei Ein- und Austritt sowie Resturlaub einfach erklärt.

Aktualisiert: 2026-06-18

In 5 Schritten

  1. 1 Jahresurlaub im Vertrag prüfen
  2. 2 Wochenarbeitstage feststellen
  3. 3 Anspruch auf Arbeitstage umrechnen
  4. 4 Anteiligen Urlaub bei Teiljahr berechnen
  5. 5 Genommenen Urlaub und Resturlaub abziehen

Wie viele Urlaubstage stehen dir eigentlich zu? Das hängt von deinem Vertrag, der Zahl deiner Arbeitstage pro Woche und davon ab, ob du das ganze Jahr beschäftigt warst. Diese Anleitung führt dich durch die Berechnung – vom vertraglichen Anspruch über Teilzeit bis zum Resturlaub. Du brauchst nur deinen Arbeitsvertrag und deinen Arbeitsplan. Sie ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung.

Schritt 1: Jahresurlaub im Vertrag prüfen

Schau in deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, wie viele Urlaubstage pro Jahr vereinbart sind. Häufig liegt der vertragliche Urlaub über dem gesetzlichen Mindesturlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch bezieht sich in Deutschland auf eine Sechs-Tage-Woche und wird bei weniger Arbeitstagen anteilig umgerechnet.

Schritt 2: Wochenarbeitstage feststellen

Zähle, an wie vielen Tagen pro Woche du regelmäßig arbeitest. Das ist die entscheidende Größe – nicht die Stundenzahl. Wer an fünf statt sechs Tagen arbeitet, hat entsprechend weniger Urlaubstage, aber gleich viele freie Wochen.

Schritt 3: Anspruch auf Arbeitstage umrechnen

Rechne den Urlaubsanspruch auf deine tatsächliche Arbeitswoche um. Faustformel: Urlaubstage geteilt durch die zugrunde liegenden Wochentage, multipliziert mit deinen Arbeitstagen pro Woche. Der Urlaubsanspruch-Rechner übernimmt das automatisch, der Teilzeitfaktor-Rechner hilft bei Teilzeitmodellen.

Schritt 4: Anteiligen Urlaub bei Teiljahr berechnen

Beginnst oder endest du das Arbeitsverhältnis mitten im Jahr, steht dir oft nur anteiliger Urlaub zu – meist ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat. Runde nach den Regeln deines Vertrags und prüfe Sonderfälle wie die sechsmonatige Wartezeit.

Schritt 5: Genommenen Urlaub und Resturlaub abziehen

Ziehe vom Jahresanspruch die bereits genommenen Tage ab. Der Rest ist dein verbleibender Urlaub. Achte auf Übertragungsfristen ins nächste Jahr – nicht genommener Urlaub verfällt unter Umständen, wenn der Arbeitgeber korrekt darauf hingewiesen hat.

Tipps

  • Maßgeblich sind die Arbeitstage pro Woche, nicht die Wochenstunden.
  • Plane Resturlaub früh genug, um Verfall zu vermeiden.
  • Bei wechselnden Arbeitstagen lohnt sich eine gesonderte Berechnung.

Häufige Fragen

Habe ich in Teilzeit weniger Urlaub? Arbeitest du an weniger Wochentagen, sinkt die Zahl der Urlaubstage anteilig. Bei gleicher Tagezahl, aber kürzeren Tagen bleibt die Urlaubstage-Zahl meist gleich. Das ist eine grobe Orientierung.

Verfällt mein Resturlaub am Jahresende? Oft muss Urlaub im selben Jahr genommen werden, eine Übertragung ist nur eingeschränkt möglich. Die genauen Regeln hängen vom Einzelfall ab.

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