Unterhaltsvorschuss-Rechner
Berechne den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Mindestunterhalt nach Alter minus volles Kindergeld, abzüglich gezahltem Unterhalt (Stand 2026).
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Vorschuss = max(0; Mindestunterhalt(Alter) − Kindergeld(259 €) − bereits gezahlter Unterhalt)
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So funktioniert's
- Altersstufe des Kindes auswählen.
- Falls der andere Elternteil bereits teilweise zahlt: diesen Betrag eintragen.
- Den voraussichtlichen Unterhaltsvorschuss ablesen.
- Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Alleinerziehende, bei denen der andere Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Das Kind muss bei dem alleinerziehenden Elternteil leben.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Er entspricht dem Mindestunterhalt der Altersstufe minus dem vollen Kindergeld (Stand 2026: 259 €). Teilzahlungen des anderen Elternteils werden abgezogen.
Bis zu welchem Alter wird gezahlt?
In der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei älteren Kindern unter weiteren Voraussetzungen.
Wie genau ist die Schätzung?
Es ist eine Orientierung mit etablierten Werten (Stand 2026). Einkommensgrenzen für ältere Kinder und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Verbindlich ist der Jugendamtsbescheid.
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