Sachbezugsfreigrenze Rechner (50-Euro-Grenze)
Prüfe, ob deine Sachbezüge die monatliche 50-Euro-Freigrenze einhalten. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig (Stand 2026).
Aktualisiert: 2026-06-19
Ergebnis
Formel: Steuerfrei nur, wenn Summe Sachbezüge ≤ Freigrenze; sonst voller Betrag steuerpflichtig (Freigrenze, kein Freibetrag)
Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.
So funktioniert's
- Trage den Gesamtwert aller Sachbezüge des Monats ein.
- Belasse die Freigrenze bei 50 € oder passe sie an.
- Lies ab, ob die Freigrenze eingehalten ist und wie viel Spielraum bleibt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze?
Stand 2026 beträgt die monatliche Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 EStG 50 €. Bleiben alle Sachzuwendungen eines Monats darunter oder gleich, sind sie steuer- und beitragsfrei.
Was passiert bei Überschreitung?
Wird die Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der komplette Sachbezug steuer- und sozialabgabenpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil. Das ist der Unterschied zu einem Freibetrag.
Zählen mehrere Gutscheine zusammen?
Ja, alle Sachzuwendungen eines Monats werden addiert. Geldgeschenke oder Barlohn zählen nicht als Sachbezug und fallen nicht unter die Freigrenze.
Gilt die Grenze monatlich oder jährlich?
Die 50 € gelten pro Monat. Nicht genutzte Beträge können nicht in andere Monate übertragen oder angesammelt werden.
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