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Midijob-Rechner (Übergangsbereich / Gleitzone)

Schätze deinen reduzierten Arbeitnehmer-Beitragsanteil im Midijob-Übergangsbereich (Stand 2026: 556,01 € bis 2.000 €) – inklusive Ersparnis gegenüber dem vollen Beitrag.

Aktualisiert: 2026-06-19

Ergebnis

Reduzierter AN-Beitrag (Näherung) Geschätzter Arbeitnehmer-Anteil im Übergangsbereich. Orientierungswert, Stand 2026. 242,75
Voller AN-Beitrag ohne Entlastung 260
Beitragsersparnis pro Monat Differenz durch die Midijob-Regelung. 17,25
Im Übergangsbereich? Ja

Formel: AN-Bemessung steigt linear von F×Untergrenze (F≈0,68) bis zum vollen Lohn an der Obergrenze ; AN-Beitrag = Bemessung × Beitragssatz (Näherung)

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Im Midijob-Übergangsbereich (früher Gleitzone) zahlst du als Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge: An der unteren Grenze liegt deine beitragspflichtige Bemessung deutlich unter dem Lohn und steigt bis zur oberen Grenze linear bis zum vollen Lohn an. Stand 2026 reicht der Bereich von 556,01 € bis 2.000 € im Monat. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Näherung deines entlasteten Beitragsanteils – die exakte Berechnung erfolgt über die amtliche SV-Formel des jeweiligen Jahres.

So funktioniert's

  1. Trage deinen monatlichen Bruttolohn ein.
  2. Prüfe den vollen Arbeitnehmer-Beitragssatz (Summe aus RV, KV, PV, AV).
  3. Belasse die Grenzen des Übergangsbereichs und den Faktor F oder passe sie an.
  4. Lies den geschätzten reduzierten Beitrag und deine Ersparnis ab.

Häufige Fragen

Was ist der Übergangsbereich?

Der Übergangsbereich (Midijob, früher Gleitzone) ist der Lohnkorridor knapp oberhalb des Minijobs. Hier zahlen Arbeitnehmer reduzierte SV-Beiträge, behalten aber den vollen Sozialversicherungsschutz. Stand 2026: 556,01 € bis 2.000 €.

Ist das Ergebnis exakt?

Nein, es ist eine Näherung zur Orientierung (Stand 2026). Die amtliche Berechnung nutzt eine jährlich festgelegte Formel mit dem Faktor F, der sich aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz ergibt. Maßgeblich ist die Lohnabrechnung.

Sinken auch die Leistungen?

Beim Rentenanspruch wird der volle Lohn zugrunde gelegt, sodass keine Nachteile bei der Rente entstehen. Nur dein Beitragsanteil ist reduziert.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber trägt im Übergangsbereich den größeren Beitragsanteil. Seine Belastung ist höher als beim Arbeitnehmer und gleicht die Entlastung teilweise aus.

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