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Kurzfristige Beschäftigung Rechner (Tage-Grenze)

Prüfe, ob eine kurzfristige Beschäftigung die Zeitgrenze einhält: max. 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr (Stand 2026) – sozialversicherungsfrei.

Aktualisiert: 2026-06-19

Ergebnis

Arbeitstage in diesem Zeitraum 33 Tage
Status Kurzfristig (SV-frei möglich)
Arbeitstage gesamt im Jahr Inklusive bereits genutzter Tage aus früheren Beschäftigungen. 33 Tage
Verbleibende Tage bis zur Grenze 37 Tage

Formel: Kurzfristig, wenn geplante Arbeitstage ≤ Tagesgrenze (70) und genutzte + geplante Tage ≤ Grenze

Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.

Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn sie im Voraus auf eine bestimmte Zeitgrenze begrenzt ist. Stand 2026 gilt: Die Beschäftigung darf höchstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr umfassen (bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche zählt die 70-Tage-Grenze). Anders als beim Minijob spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Dieser Rechner schätzt die Arbeitstage im Zeitraum und prüft, ob die Grenze eingehalten wird. Die genaue Beurteilung trifft die Lohnabrechnung bzw. die Krankenkasse.

So funktioniert's

  1. Trage Beginn und Ende der Beschäftigung ein.
  2. Gib die regelmäßigen Arbeitstage pro Woche an.
  3. Erfasse bereits im Jahr genutzte kurzfristige Arbeitstage.
  4. Lies ab, ob die 70-Tage-Grenze eingehalten wird.

Häufige Fragen

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Eine im Voraus zeitlich begrenzte Beschäftigung, die Stand 2026 höchstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr umfasst. Sie ist sozialversicherungsfrei, der Verdienst spielt keine Rolle.

Wann gelten 70 Tage und wann 3 Monate?

Die 3-Monats-Grenze gilt bei einer regelmäßigen Arbeitswoche von mindestens 5 Tagen, die 70-Tage-Grenze bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche. Dieser Rechner arbeitet mit der Arbeitstage-Grenze.

Werden mehrere Jobs zusammengerechnet?

Ja. Alle kurzfristigen Beschäftigungen eines Kalenderjahres werden zur Prüfung der Zeitgrenze addiert. Deshalb sollten bereits genutzte Tage berücksichtigt werden.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein, es ist eine Orientierung (Stand 2026). Die rechtsverbindliche Einstufung erfolgt durch Arbeitgeber und Krankenkasse anhand der konkreten Vertragsgestaltung.

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