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Volljährigenunterhalt-Rechner

Berechne den Unterhalt für volljährige Kinder: anteilige Haftung beider Eltern nach Einkommen, abzüglich vollem Kindergeld. Orientierung (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Anteil Elternteil 1 262,8
Anteil Elternteil 2 175,2
Restbedarf nach Kindergeld 438

Formel: Restbedarf = Bedarf − Kindergeld(255 €); Anteil Elternteil 1 = Restbedarf × E1 / (E1 + E2)

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Beim volljährigen Kind haften grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen für den Unterhalt. Vom Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle wird das volle Kindergeld abgezogen. Der verbleibende Bedarf wird im Verhältnis der bereinigten Nettoeinkommen der Eltern aufgeteilt. Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung (Stand 2026).

So funktioniert's

  1. Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes eingeben (z. B. nach Tabelle oder als Bedarfssatz für Studierende).
  2. Bereinigtes Netto beider Elternteile eintragen.
  3. Die anteilige Haftung jedes Elternteils ablesen.

Häufige Fragen

Wer zahlt beim volljährigen Kind?

Anders als beim minderjährigen Kind haften beim Volljährigen beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen für den Barunterhalt.

Wird Kindergeld angerechnet?

Ja, beim volljährigen Kind wird das volle Kindergeld (Stand 2026: 255 €) auf den Bedarf angerechnet und mindert den von den Eltern zu tragenden Restbedarf.

Wie hoch ist der Bedarf bei Studierenden?

Für auswärts wohnende Studierende gilt häufig ein eigener Bedarfssatz. Im Haushalt der Eltern richtet sich der Bedarf nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle.

Wie verbindlich ist das Ergebnis?

Es ist eine grobe Orientierung. Selbstbehalt, eigenes Einkommen des Kindes und weitere Faktoren bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich ist der Einzelfall (Stand 2026).

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