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Unterhalt-Selbstbehalt-Check (Näherung)

Prüfe, ob nach Zahlung von Kindesunterhalt dein Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle gewahrt bleibt, und sieh den maximal leistbaren Unterhalt. Näherung (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-19

Ergebnis

Selbstbehalt gewahrt Eigenbedarf bleibt geschützt ja
Verbleibend nach Unterhalt 2.000
Anzusetzender Selbstbehalt 1.450
Maximal leistbarer Unterhalt 1.050
Differenz zum Selbstbehalt 550

Formel: Verbleibend = bereinigtes Netto − Unterhalt; gewahrt, wenn Verbleibend ≥ Selbstbehalt; max. Unterhalt = Netto − Selbstbehalt

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Wer Unterhalt zahlt, muss nicht den letzten Euro abgeben: Ein Selbstbehalt (Eigenbedarf) bleibt geschützt. Die Düsseldorfer Tabelle nennt dafür Richtwerte – gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig), gegenüber volljährigen Kindern 1.750 € (Stand 2026). Dieser Rechner prüft, ob nach dem geplanten Unterhalt der Selbstbehalt gewahrt bleibt, und zeigt, wie viel Unterhalt höchstens leistbar wäre. Hinweis: vereinfachte Näherung, keine Rechtsberatung – Wohnkosten und Einzelfälle können abweichen.

So funktioniert's

  1. Bereinigtes Nettoeinkommen eingeben (nach berücksichtigungsfähigen Abzügen).
  2. Geplanten monatlichen Unterhalt eintragen.
  3. Passende Fallgruppe für den Selbstbehalt wählen.
  4. Ablesen, ob der Selbstbehalt gewahrt bleibt und wie viel Unterhalt höchstens leistbar ist.

Häufige Fragen

Was ist der Selbstbehalt?

Der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensunterhalt mindestens verbleiben muss. Er wird vor dem Unterhalt geschützt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?

Gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 € für Erwerbstätige bzw. 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige, gegenüber volljährigen Kindern 1.750 € (Düsseldorfer Tabelle, Stand 2026). Die Werte werden regelmäßig angepasst.

Was bedeutet "bereinigtes Netto"?

Das Nettoeinkommen nach Abzug berücksichtigungsfähiger Posten wie berufsbedingter Aufwendungen oder bestimmter Verbindlichkeiten. Die genaue Bereinigung ist Einzelfallsache.

Ersetzt der Rechner eine Beratung?

Nein. Es ist eine vereinfachte Näherung (Stand 2026). Die Höhe von Selbstbehalt und Unterhalt hängt vom Einzelfall ab – etwa von Wohnkosten und Rangfolge. Für Verbindliches eine Beratungsstelle oder Fachanwältin hinzuziehen.

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