Sonntags- und Feiertagszuschlag-Rechner
Berechne deinen Zuschlag für Sonntags- oder Feiertagsarbeit: aus Grundstundenlohn, Zuschlagssatz und Stunden ergibt sich der Zuschlag pro Stunde und der Gesamtbetrag.
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Zuschlag = Grundstundenlohn × Zuschlagssatz% ; Gesamt = Zuschlag × Stunden
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So funktioniert's
- Trage deinen Grund-Stundenlohn (brutto) ein.
- Wähle die Art des Zuschlags oder einen eigenen Satz.
- Gib die zuschlagspflichtigen Stunden ein.
- Lies Zuschlag pro Stunde und Gesamtbetrag ab.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die steuerfreien Zuschläge?
Nach § 3b EStG sind steuerfrei: bis 50 % für Sonntagsarbeit, bis 125 % für gesetzliche Feiertage und bis 150 % für den 24./25./26. Dezember sowie den 1. Mai. Bezugsgröße ist der Grundlohn, höchstens 50 € je Stunde.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf den Zuschlag?
Nein, das Steuerrecht legt nur fest, bis zu welcher Höhe Zuschläge steuerfrei sind. Ob und wie viel Zuschlag gezahlt wird, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag.
Können Sonntags- und Feiertagszuschlag zusammenkommen?
Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt der höhere Feiertagssatz; eine Addition beider Sätze ist steuerlich nicht vorgesehen. Nachtzuschläge können dagegen zusätzlich anfallen.
Auf welchen Lohn wird der Zuschlag berechnet?
Auf den vereinbarten Grundstundenlohn. Der Rechner schlägt den gewählten Prozentsatz auf den eingegebenen Grundlohn auf.
Ist der Grundlohn auch steuerfrei?
Nein. Steuerfrei ist nur der Zuschlag innerhalb der Grenzen. Der reguläre Stundenlohn bleibt voll steuer- und beitragspflichtig.
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