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Beruf & Gehalt

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge: Was steht dir zu?

Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag einfach erklärt: Wann sie gezahlt werden, welche Sätze üblich sind und warum manche Zuschläge steuerfrei bleiben.

Aktualisiert: 2026-06-18

Wer nachts, am Sonntag oder an Feiertagen arbeitet, gibt ein Stück seiner Freizeit und seines Schlafrhythmus auf. Dafür gibt es in vielen Fällen Zuschläge. Doch wann genau stehen sie zu, wie hoch sind sie und warum sind sie teilweise steuerfrei? Dieser Ratgeber gibt einen verständlichen Überblick.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch?

Hier herrscht oft ein Missverständnis: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Sonntags- oder Feiertagszuschläge gibt es nicht. Solche Zuschläge ergeben sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Eine Sonderrolle spielt die Nachtarbeit: Das Arbeitszeitgesetz sieht für Nachtarbeit einen angemessenen Ausgleich vor – entweder als Zuschlag oder als freie Zeit. Die konkrete Höhe ist aber nicht gesetzlich festgelegt.

Übliche Zuschlagssätze

Auch wenn keine festen gesetzlichen Sätze existieren, haben sich in der Praxis und in vielen Tarifverträgen gängige Größenordnungen etabliert:

  • Nachtarbeit: häufig um die 25 Prozent Zuschlag
  • Sonntagsarbeit: oft rund 50 Prozent
  • Feiertagsarbeit: teils 100 Prozent oder mehr

Diese Werte sind Anhaltspunkte, keine Garantie – maßgeblich ist immer die für dich geltende Vereinbarung. Wie viel ein Nachtzuschlag in Euro ausmacht, berechnest du mit dem Nachtzuschlag-Rechner, den Sonntagszuschlag mit dem Sonntagszuschlag-Rechner. Beide bauen auf deinem Grundstundenlohn auf, den du mit dem Stundenlohn-Rechner bestimmen kannst.

Warum manche Zuschläge steuerfrei sind

Eine Besonderheit macht diese Zuschläge attraktiv: Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und teils sozialabgabenfrei. Das gilt nur für Zuschläge auf den Grundlohn und nur bis zu festgelegten Prozentsätzen und Grundlohngrenzen. Übersteigen Zuschläge diese Grenzen, ist der überschießende Teil steuerpflichtig. Die genauen Grenzen ändern sich gelegentlich, deshalb sollten die aktuellen Werte geprüft werden.

Dadurch kommt von einem steuerfreien Zuschlag mehr beim Arbeitnehmer an als von einer gewöhnlichen Lohnerhöhung in gleicher Höhe – ein Punkt, der besonders im Schichtbetrieb spürbar ist.

Wann gelten die Zeiten?

Damit ein Zuschlag fällig wird, muss die Arbeit in den definierten Zeitraum fallen. Nachtarbeit ist gesetzlich grundsätzlich die Arbeit in einem bestimmten Nachtzeitfenster. Sonntags- und Feiertagsarbeit richten sich nach den gesetzlichen Sonn- und Feiertagen, die je nach Bundesland abweichen können. Bei Schichten über Mitternacht hinaus kann es auf die genaue Stundenaufteilung ankommen.

Häufige Fragen

Bekomme ich automatisch einen Sonntagszuschlag? Nein, ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Sonntagszuschläge ergeben sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Schau in deine geltenden Regelungen.

Warum sind Zuschläge steuerfrei? Der Gesetzgeber begünstigt Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bis zu bestimmten Grenzen steuerlich. Nur der Teil innerhalb dieser Grenzen bleibt abgabenfrei.

Können Nacht- und Sonntagszuschlag zusammen anfallen? Ja. Arbeitest du in einer Sonntagnacht, können beide Zuschläge gleichzeitig in Betracht kommen. Wie sie zusammenwirken, hängt von der jeweiligen Vereinbarung und den steuerlichen Grenzen ab.

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