Zum Inhalt springen
AllesWiki

Mutterschutz-Fristen berechnen

Berechne Beginn und Ende der Mutterschutz-Frist aus dem errechneten Geburtstermin: 6 Wochen vor und 8 (bzw. 12) Wochen nach der Geburt. Orientierung (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-19

Ergebnis

Beginn der Schutzfrist 42 Tage vor ET, Dienstag 21.07.2026
Voraussichtliches Ende 56 Tage nach ET, Dienstag 27.10.2026
Vorgeburtliche Frist 6 Wochen 42 Tage
Nachgeburtliche Frist 8 Wochen 56 Tage
Gesamtdauer der Schutzfrist 98 Tage

Formel: Beginn = ET − 42 Tage; Ende = ET + 56 Tage (regulär) bzw. + 84 Tage (verlängert)

Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.

Die Mutterschutzfrist schützt werdende Mütter rund um die Geburt. Sie beginnt 6 Wochen (42 Tage) vor dem errechneten Geburtstermin und endet regulär 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei einer Behinderung des Kindes verlängert sich die nachgeburtliche Frist auf 12 Wochen. Dieser Rechner ermittelt aus dem errechneten Termin Beginn, Ende und Gesamtdauer der Schutzfrist. Hinweis: Orientierung zur Planung – für die Nachfrist ist der tatsächliche Geburtstag maßgeblich. Kein Rechts- oder Beratungsersatz (Stand 2026).

So funktioniert's

  1. Errechneten Geburtstermin (ET) eintragen.
  2. Art der Geburt wählen – regulär oder verlängerte Nachfrist.
  3. Beginn, Ende und Gesamtdauer der Schutzfrist ablesen.

Häufige Fragen

Wann beginnt die Mutterschutzfrist?

6 Wochen (42 Tage) vor dem errechneten Geburtstermin. Werdende Mütter dürfen in dieser Zeit nur auf ausdrücklichen eigenen Wunsch weiterarbeiten.

Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?

Regulär 8 Wochen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei einer Behinderung des Kindes verlängert sich die Frist auf 12 Wochen. In dieser Zeit besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Was, wenn das Kind früher oder später kommt?

Für die nachgeburtliche Frist zählt der tatsächliche Geburtstag. Kommt das Kind vor dem ET, werden die „verlorenen" Tage der vorgeburtlichen Frist an die Nachfrist angehängt. Dieser Rechner rechnet zur Planung näherungsweise ab ET.

Ist das eine rechtsverbindliche Auskunft?

Nein. Der Rechner dient der zeitlichen Orientierung nach dem Mutterschutzgesetz (Stand 2026). Verbindlich sind die gesetzlichen Regelungen und die Bescheinigung über den errechneten Termin.

Verwandte Rechner

Ratgeber & Anleitungen

Hintergrund und Schritt für Schritt zum Thema: