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Mutterschaftsgeld-Rechner

Berechne Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13 €/Tag) plus Arbeitgeberzuschuss während der Schutzfrist. Vereinfachte Orientierung (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Gesamtleistung Schutzfrist 5.880
Mutterschaftsgeld Krankenkasse 1.274
Arbeitgeberzuschuss 4.606
Nettoentgelt pro Kalendertag 60

Formel: Netto/Tag = Netto/30; Kasse = min(13; Netto/Tag); AG-Zuschuss = Netto/Tag − Kasse; je × Schutzfrist-Tage

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Während der Mutterschutz-Schutzfrist (regulär 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten gesetzlich Versicherte Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse – höchstens 13 € pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettoentgelt als Zuschuss. So bleibt das Netto in der Schutzfrist erhalten. Vereinfachte Orientierung (Stand 2026).

So funktioniert's

  1. Durchschnittliches monatliches Nettoentgelt der letzten drei Monate eingeben.
  2. Tage der Schutzfrist eintragen (regulär 98, bei Früh-/Mehrlingsgeburten mehr).
  3. Aufteilung in Kassenleistung und Arbeitgeberzuschuss ablesen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse?

Gesetzlich Versicherte erhalten höchstens 13 € pro Kalendertag von der Krankenkasse. Liegt das Nettoentgelt darüber, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss.

Wie lange dauert die Schutzfrist?

Regulär 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, also 14 Wochen bzw. rund 98 Kalendertage. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt.

Was ist der Arbeitgeberzuschuss?

Der Arbeitgeber stockt das Mutterschaftsgeld auf das bisherige durchschnittliche Nettoentgelt auf, damit kein finanzieller Nachteil entsteht.

Wie genau ist die Schätzung?

Es ist eine vereinfachte Näherung auf Kalendertagsbasis (Netto/30). Die genaue Abrechnung kann abweichen. Privat Versicherte erhalten abweichende Leistungen (Stand 2026).

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