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Grundsteuer-Rechner (Bundesmodell)

Schätze deine jährliche Grundsteuer nach dem Bundesmodell ab 2025: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde – als grobe Orientierung.

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer 291,4 €/Jahr
Grundsteuermessbetrag 62
Monatliche Belastung 24,28 €/Monat

Formel: Messbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl; Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz / 100

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Seit 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Im Bundesmodell – das die meisten Länder anwenden – ergibt sich die Steuer aus Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Dieser Rechner liefert eine grobe Orientierung: Den Grundsteuerwert entnimmst du dem Bescheid des Finanzamts. Einige Länder (z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) nutzen abweichende Modelle, für die diese Formel nicht passt. Stand 2026 – maßgeblich ist immer dein Grundsteuerbescheid.

So funktioniert's

  1. Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts eintragen.
  2. Steuermesszahl nach Nutzung wählen (0,31 ‰ für Wohnen).
  3. Hebesatz deiner Gemeinde (Grundsteuer B) eingeben.
  4. Jährliche und monatliche Grundsteuer ablesen.

Häufige Fragen

Wie wird die Grundsteuer im Bundesmodell berechnet?

In drei Schritten: Grundsteuerwert × Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser × Hebesatz der Gemeinde ergibt die jährliche Grundsteuer. Die Messzahl beträgt 0,31 ‰ für Wohngrundstücke.

Woher kenne ich den Hebesatz?

Den Hebesatz für die Grundsteuer B legt jede Gemeinde selbst fest. Er steht in der Hebesatzsatzung der Kommune und liegt häufig zwischen 300 und 900 %. Viele Städte haben ihn zur Reform 2025 angepasst.

Gilt das in allen Bundesländern?

Nein. Das Bundesmodell nutzen unter anderem NRW, Berlin, Brandenburg, Sachsen und das Saarland (teils mit eigenen Messzahlen). Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen nach Flächen- oder Bodenwertmodellen – dafür ist dieser Rechner nicht gedacht.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein, es ist nur eine Näherung (Stand 2026). Verbindlich ist allein der Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Vergleiche das Ergebnis damit und prüfe bei großen Abweichungen die eingegebenen Werte.

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