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Familienpflegezeit-Reduzierung-Rechner

Berechne das reduzierte Bruttogehalt und den Verdienstausfall bei Familienpflegezeit, wenn du die Wochenstunden senkst (Mindestarbeitszeit 15 h). Orientierung (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-19

Ergebnis

Reduziertes Bruttogehalt 1.500 €/Monat
Verdienstausfall pro Monat 1.500
Beschäftigungsanteil 50 %
Verdienstausfall pro Jahr 18.000
Mindestarbeitszeit erfüllt ja (≥ 15 h)

Formel: Reduziertes Brutto = Vollzeit-Brutto × (neue Stunden ÷ Vollzeit-Stunden)

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In der Familienpflegezeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren, um Angehörige zu pflegen – auf mindestens 15 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt. Das Bruttogehalt sinkt dabei in der Regel proportional zur Stundenkürzung. Dieser Rechner zeigt das reduzierte Brutto, den monatlichen Verdienstausfall und den Beschäftigungsanteil. Hinweis: Ein zinsloses staatliches Darlehen zur Aufstockung des Einkommens ist möglich, hier aber nicht berücksichtigt. Orientierung, kein Rechtsersatz (Stand 2026).

So funktioniert's

  1. Bisheriges Bruttogehalt bei voller Stundenzahl eingeben.
  2. Vollzeit-Wochenstunden des Betriebs eintragen (oft 38–40 h).
  3. Geplante neue Wochenstunden während der Familienpflegezeit wählen.
  4. Reduziertes Gehalt, Verdienstausfall und Beschäftigungsanteil ablesen.

Häufige Fragen

Wie weit darf ich die Arbeitszeit reduzieren?

In der Familienpflegezeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt – für höchstens 24 Monate. Bei der kürzeren Pflegezeit (bis 6 Monate) ist auch eine stärkere Reduzierung oder vollständige Freistellung möglich.

Wie verändert sich mein Gehalt?

Das Bruttogehalt sinkt in der Regel proportional zur Stundenkürzung. Wer von 40 auf 20 Stunden geht, erhält etwa die Hälfte des bisherigen Bruttos.

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Ja. Zur Abfederung des Verdienstausfalls kann ein zinsloses staatliches Darlehen beantragt werden, das später in Raten zurückgezahlt wird. Es ist in diesem Rechner nicht berücksichtigt.

Ist die Rechnung verbindlich?

Nein, es ist eine Orientierung. Steuern, Sozialabgaben und individuelle Tarifregelungen können das Netto anders beeinflussen (Stand 2026).

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