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Elternzeit-Aufteilung berechnen

Berechne die Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Elternteilen: verbrauchte und verbleibende Monate je Elternteil bis zum 3. Geburtstag.

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Abgedeckter Betreuungszeitraum Zeitraum, in dem mind. ein Elternteil zu Hause ist 16 Monate
Rest Elternteil 1 noch verfügbar von 36 24 Monate
Rest Elternteil 2 noch verfügbar von 36 30 Monate
Gleichzeitige Elternzeit 2 Monate

Formel: Rest je Elternteil = 36 − geplante Monate; gemeinsame Auszeit = Überschneidung beider Zeiträume

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Pro Kind stehen jedem Elternteil bis zu 36 Monate Elternzeit zu, die bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden müssen (ein Teil ist auch später möglich). Dieser Rechner zeigt, wie sich eine geplante Elternzeit zwischen beiden Eltern aufteilt und wie viele Monate jeweils noch übrig bleiben (Stand 2026).

So funktioniert's

  1. Geplante Elternzeit für Elternteil 1 in Monaten eingeben (max. 36).
  2. Geplante Elternzeit für Elternteil 2 eingeben.
  3. Anzahl der Monate angeben, in denen beide gleichzeitig zu Hause sind.
  4. Abgedeckten Betreuungszeitraum und verbleibende Monate ablesen.

Häufige Fragen

Wie viele Monate Elternzeit gibt es?

Jeder Elternteil hat pro Kind Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Diese sind unabhängig vom Elterngeld und können teils flexibel auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden.

Können beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit?

Ja. Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen. Beim Elterngeld gelten dafür allerdings eigene Bezugsregeln.

Ist Elternzeit dasselbe wie Elterngeld?

Nein. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung vom Job, Elterngeld die staatliche Lohnersatzleistung. Beides wird getrennt beantragt und kann sich unterschiedlich lang überschneiden.

Muss Elternzeit am Stück genommen werden?

Nein. Elternzeit kann in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden. Ein Teil lässt sich auf einen späteren Zeitpunkt bis zum 8. Geburtstag des Kindes verschieben.

Wann muss ich Elternzeit anmelden?

Für die Zeit bis zum 3. Geburtstag muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden (Stand 2026).

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