Geschwindigkeit & Fahrverbot-Rechner (Orientierung)
Ermittle die Überschreitung nach Toleranzabzug und sieh die grobe Folge laut Bußgeldkatalog: Verwarnung, Bußgeld, Punkte und mögliches Fahrverbot (Orientierung).
Aktualisiert: 2026-06-18
Ergebnis
Formel: Überschreitung = (gefahren − Toleranz) − erlaubt; Toleranz = max(3 km/h, 3 % bei > 100 km/h)
Eingaben ändern sich live – keine Anmeldung, keine Daten verlassen deinen Browser.
So funktioniert's
- Gefahrene und erlaubte Geschwindigkeit eingeben.
- Bereich (innerorts/außerorts) wählen.
- Überschreitung nach Toleranzabzug und mögliche Folge ablesen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Toleranzabzug?
Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 % des angezeigten Wertes. Dieser Abzug berücksichtigt die Messungenauigkeit der Geräte.
Ab wann droht ein Fahrverbot?
Innerorts droht ein Fahrverbot in der Regel ab 31 km/h Überschreitung, außerorts ab 41 km/h. Auch zwei Verstöße über 26 km/h innerhalb eines Jahres können ein Fahrverbot auslösen.
Sind die Beträge verbindlich?
Nein. Es handelt sich um Regelsätze des Bußgeldkatalogs für gewöhnliche Fälle. Voreintragungen, Gefährdungen oder Sachschäden können die Sanktion erhöhen.
Gilt der Rechner auch für Lkw?
Nein, hier sind die strengeren Sätze für Lkw und Gefahrguttransporte nicht abgebildet. Der Rechner gilt für Pkw und Motorräder als Orientierung.
Verwandte Rechner
Punkte-in-Flensburg-Rechner (Fahreignungsregister)
Addiere deine Punkte im Fahreignungsregister und sieh die Stufe des Fahreignungs-Bewertungssystems: Ermahnung, Verwarnung oder Entzug der Fahrerlaubnis.
ÖffnenBremsweg- & Anhalteweg-Rechner (Faustformel)
Berechne Reaktionsweg, Bremsweg und Anhalteweg nach den Fahrschul-Faustformeln – auch für Gefahrenbremsung mit halbiertem Bremsweg.
ÖffnenAbfindung-Rechner (Faustformel)
Berechne deine voraussichtliche Abfindung nach der gängigen Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Mit frei wählbarem Faktor.
ÖffnenAnwaltskosten-Rechner (RVG, außergerichtlich)
Schätze die außergerichtlichen Anwaltskosten nach RVG aus dem Gegenstandswert: Geschäftsgebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer (Stand 2026).
Öffnen