Rund um die Geburt sollen Mütter nicht arbeiten, sondern sich auf das Kind und ihre Gesundheit konzentrieren. Damit in dieser Zeit kein finanzielles Loch entsteht, gibt es das Mutterschaftsgeld. Dieser Artikel erklärt, wie es grundsätzlich funktioniert.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die werdende und frischgebackene Mütter während der gesetzlichen Mutterschutzfrist erhalten. Diese Frist umfasst die Wochen unmittelbar vor und nach der Geburt, in denen ein Beschäftigungsverbot besteht. Das Mutterschaftsgeld ersetzt in dieser Zeit das wegfallende Arbeitseinkommen ganz oder teilweise.
Der Mutterschutz selbst ist gesetzlich geregelt: Vor dem errechneten Geburtstermin und danach gilt ein Schutzzeitraum, in dem die Mutter nicht arbeiten muss und besonders geschützt ist. Wie viele Wochen vor der Geburt noch verbleiben, kannst du mit dem Schwangerschaftswoche-Rechner einordnen.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben grundsätzlich Frauen, die gesetzlich krankenversichert und in einem Arbeitsverhältnis stehen. Auch für andere Gruppen – etwa privat Versicherte oder geringfügig Beschäftigte – gibt es Regelungen, allerdings mit abweichenden Voraussetzungen und Trägern. Wer genau zuständig ist, klärst du am besten mit deiner Krankenkasse.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach oben gedeckelt. Verdienst du mehr als diesen Höchstbetrag, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz als Arbeitgeberzuschuss. Im Ergebnis sollst du während des Mutterschutzes finanziell weitgehend so dastehen wie bei normaler Arbeit.
Eine grobe Einschätzung deines Gesamtbetrags aus Mutterschaftsgeld und Zuschuss bekommst du mit dem Mutterschaftsgeld-Rechner. Die genaue Berechnung übernimmt deine Krankenkasse anhand deines durchschnittlichen Nettoverdienstes.
Verhältnis zum Elterngeld
Mutterschaftsgeld und Elterngeld überschneiden sich zeitlich. Wichtig zu wissen: Das während des Mutterschutzes gezahlte Mutterschaftsgeld wird in der Regel auf das Elterngeld angerechnet. In den ersten Lebenswochen des Kindes erhältst du also meist kein zusätzliches Elterngeld obendrauf. Wie sich beides zusammenfügt, lässt sich mit dem Elterngeld-Rechner abschätzen.
Antrag und Ablauf
- Für das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse reichst du eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ein.
- Den Arbeitgeberzuschuss zahlt dein Arbeitgeber automatisch, sobald ihm der Termin bekannt ist.
- Bewahre alle Bescheinigungen sorgfältig auf, da sie auch für das Elterngeld relevant sind.
Wer parallel die ersten Anschaffungen plant, kann mit dem Erstausstattungs-Rechner das Budget für die Babyzeit grob überschlagen.
Haeufige Fragen
Muss ich Mutterschaftsgeld versteuern? Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann so deinen Steuersatz beeinflussen. Eine genaue Auskunft gibt das Finanzamt.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld und Elterngeld gleichzeitig? Zeitlich überschneiden sich beide Leistungen, aber das Mutterschaftsgeld wird in dieser Phase in der Regel auf das Elterngeld angerechnet. Eine doppelte Auszahlung in voller Höhe gibt es daher meist nicht.
Was gilt für privat Versicherte? Für privat Versicherte gelten besondere Regeln und teils andere Träger. Kläre deinen individuellen Anspruch direkt mit deiner Versicherung.
Die hier genannten Punkte sind allgemeine Erläuterungen und ersetzen keine verbindliche Auskunft deiner Krankenkasse oder deines Arbeitgebers.