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Kinderfreibetrag vs. Kindergeld (Günstigerprüfung)

Vergleiche Kindergeld und Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. Die Günstigerprüfung zeigt, welche Variante mehr bringt (Näherung, Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Günstiger pro Jahr 3.108
Günstigere Variante Kindergeld
Steuerersparnis Freibetrag 2.926,8
Kindergeld pro Jahr 3.108
Vorteil der besseren Variante 181,2

Formel: Steuerersparnis = Freibetrag(9.756 €/Kind) × Grenzsteuersatz × Kinder; Kindergeld = 3.108 €/Jahr × Kinder; günstiger = Maximum

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Eltern bekommen entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Der Kinderfreibetrag (inkl. Betreuungsfreibetrag) lohnt sich erst ab einem höheren Einkommen, weil die Steuerersparnis dann das Kindergeld übersteigt. Dieser Rechner vergleicht beides als Näherung (Stand 2026).

So funktioniert's

  1. Anzahl der Kinder eingeben.
  2. Persönlichen Grenzsteuersatz eintragen (oft 25–42 %).
  3. Ergebnis zeigt, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.

Häufige Fragen

Was ist die Günstigerprüfung?

Das Finanzamt vergleicht in der Steuererklärung automatisch die Kindergeldsumme mit der Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag und wendet die für die Familie günstigere Variante an.

Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Erst ab einem höheren zu versteuernden Einkommen. Dann übersteigt die Steuerersparnis das Kindergeld. Bei mittleren Einkommen ist meist das Kindergeld günstiger.

Bekommt man beides?

Nein. Entweder Kindergeld oder die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag – bereits erhaltenes Kindergeld wird gegengerechnet.

Wie genau ist die Rechnung?

Es ist eine Näherung mit pauschalem Freibetrag pro Kind und konstantem Grenzsteuersatz (Stand 2026). Die exakte Berechnung übernimmt das Finanzamt.

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