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Kinderbetreuungskosten Steuer-Rechner

Berechne den absetzbaren Anteil der Kinderbetreuungskosten: zwei Drittel der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind, plus Steuerersparnis (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Absetzbarer Betrag 3.000
Zwei Drittel der Kosten 3.000
Steuerersparnis 900

Formel: Absetzbar = min(Kosten × 2/3; 4.800 €); Steuerersparnis = Absetzbar × Grenzsteuersatz

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Eltern können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen: zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr (Stand 2026). Begünstigt sind etwa Kita, Tagesmutter oder Hort. Dieser Rechner ermittelt den absetzbaren Betrag und die ungefähre Steuerersparnis über Ihren Grenzsteuersatz.

So funktioniert's

  1. Jährliche Betreuungskosten je Kind eingeben (z. B. Kita- oder Hortgebühren).
  2. Persönlichen Grenzsteuersatz eintragen.
  3. Absetzbaren Betrag (zwei Drittel, max. 4.800 €) und Steuerersparnis ablesen.

Häufige Fragen

Wie viel Betreuungskosten kann ich absetzen?

Zwei Drittel der nachgewiesenen Kosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr (Stand 2026). Den Höchstbetrag erreicht man bei rund 7.200 € jährlichen Kosten.

Welche Kosten zählen?

Begünstigt sind etwa Kita, Kindergarten, Tagesmutter, Hort oder Babysitter. Verpflegung und Förderkurse zählen meist nicht dazu.

Bis zu welchem Alter?

In der Regel für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, bei Behinderung unter weiteren Voraussetzungen länger.

Muss die Zahlung nachgewiesen werden?

Ja. Erforderlich sind eine Rechnung und die Überweisung; Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

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