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Betreuungskosten absetzen – Rechner

Berechne den absetzbaren Anteil der Kinderbetreuungskosten: 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr (Stand 2026).

Aktualisiert: 2026-06-18

Ergebnis

Absetzbarer Betrag pro Jahr 2.880
Betreuungskosten pro Jahr 3.600
Nicht absetzbar Eigenanteil + Betrag über Höchstgrenze 720
Geschätzte Steuerersparnis 864

Formel: Absetzbar = min(80 % × Kosten; 4.800 €) pro Kind/Jahr; Ersparnis ≈ Absetzbar × Grenzsteuersatz

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Kinderbetreuungskosten – etwa für Kita, Tagesmutter oder Hort – lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Abziehbar sind 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr (Stand 2026). Dieser Rechner zeigt den absetzbaren Betrag und schätzt die mögliche Steuerersparnis anhand Ihres Grenzsteuersatzes.

So funktioniert's

  1. Monatliche Betreuungskosten (Kita, Hort, Tagesmutter) eingeben.
  2. Anzahl der bezahlten Monate pro Jahr wählen.
  3. Persönlichen Grenzsteuersatz schätzen (oft 20 bis 42 %).
  4. Absetzbaren Betrag und mögliche Steuerersparnis ablesen.

Häufige Fragen

Wie viel der Betreuungskosten ist absetzbar?

80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr. Den Höchstbetrag erreicht man bei Kosten von 6.000 € im Jahr (Stand 2026).

Für welche Kinder gilt der Abzug?

Grundsätzlich für Kinder bis zum 14. Geburtstag. Bei Kindern mit Behinderung gelten erweiterte Regelungen.

Welche Kosten zählen dazu?

Gebühren für Kita, Krippe, Hort und Tagesmutter sowie Kinderfrau. Kosten für Verpflegung, Sport- oder Musikunterricht zählen nicht dazu.

Muss ich die Kosten überweisen?

Ja. Das Finanzamt erkennt nur unbare Zahlungen an – also Überweisungen mit Rechnung. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Ist die Steuerersparnis exakt?

Nein, sie ist eine Schätzung auf Basis Ihres Grenzsteuersatzes. Der tatsächliche Effekt hängt von Ihrer gesamten Steuersituation ab (Stand 2026).

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