Die Wohnfläche ist Grundlage für Miete, Nebenkosten und Kaufpreis – Fehler kosten schnell Geld. In Deutschland wird sie meist nach der Wohnflächenverordnung berechnet. Du brauchst einen Zollstock oder Lasermessgerät, einen Grundriss und etwas Geduld. Diese Anleitung erklärt die wichtigsten Regeln.
Schritt 1: Zugehörige Räume bestimmen
Lege fest, welche Räume zur Wohnung gehören: Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad und Flure zählen voll. Keller, Waschküche, Heizungsraum und ähnliche Nebenräume zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche.
Schritt 2: Grundflächen ausmessen
Miss jeden Raum exakt aus – Länge mal Breite ergibt die Grundfläche. Bei verwinkelten Räumen teilst du sie in Rechtecke auf und addierst die Teilflächen. Notiere die Werte raumweise, das erleichtert spätere Korrekturen.
Schritt 3: Dachschrägen und niedrige Bereiche anrechnen
Unter Dachschrägen gelten besondere Regeln: Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern zählen voll, zwischen 1 und 2 Metern meist zur Hälfte, unter 1 Meter gar nicht. Miss daher auch die Raumhöhen.
Schritt 4: Balkon, Terrasse und Sonderflächen berücksichtigen
Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten werden meist nur anteilig angerechnet – häufig zu einem Viertel, je nach Lage und Vereinbarung bis zur Hälfte. Den genauen Anteil legst du nach der zugrunde gelegten Berechnungsmethode fest.
Schritt 5: Gesamtwohnfläche zusammenrechnen
Addiere alle voll und anteilig angerechneten Flächen zur Gesamtwohnfläche. Mit dem Wohnflaeche-Rechner addierst du die Räume bequem und berücksichtigst Schrägen und Sonderflächen. Den Preis pro Quadratmeter ermittelst du mit dem Quadratmeterpreis-Rechner.
Tipps
- Miss in Bodennähe, dort sind Wände am wenigsten verzogen.
- Halte fest, nach welcher Methode du rechnest – das vermeidet Streit bei Miete oder Kauf.
- Weicht die tatsächliche Fläche deutlich von der im Vertrag ab, kann das mietrechtlich relevant sein.
- Erstelle eine kleine Tabelle mit jedem Raum, Maßen und Anrechnungsfaktor – so ist die Berechnung später jederzeit nachvollziehbar.
- Runde nicht zu früh: Rechne mit genauen Zentimeterwerten und runde erst das Endergebnis.
Häufige Fragen
Zählt der Balkon zur Wohnfläche? Nur anteilig – nach Wohnflächenverordnung meist zu einem Viertel, in manchen Fällen bis zur Hälfte.
Wie werden Dachschrägen gerechnet? Ab 2 Metern Höhe voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, darunter gar nicht.
Ist die Wohnfläche dasselbe wie die Grundfläche? Nein. Die Grundfläche ist die gemessene Bodenfläche; die Wohnfläche entsteht durch Anrechnungsregeln daraus.